
Dieser Eintrag ist aus etwas entstanden, das mich im Internet aufgeregt hat. Das passiert manchmal. 😀
Für viele Leute, die noch nie im Ausland gelebt haben, ist es nicht so ganz leicht zu verstehen, wie das mit Staatsbürgerschaft und Visum geht, weswegen ich es hier noch einmal ganz eindeutig schreiben will. Es geht natürlich ganz konkret um mich, als eine Deutsche in Japan.
Zuerst einmal: Ich habe keine doppelte Staatsangehörigkeit. Der japanische Pass im Titelbild gehört meinem Mann. Zwar ist es möglich, die japanische Staatsbürgerschaft zu bekommen, aber man bekommt sie nicht einfach dadurch, dass man einen Japaner heiratet oder eine bestimmte Zeit in Japan gelebt hat. Wenn man die japanische Staatsbürgerschaft annehmen möchte, muss man einen Antrag stellen und, nachdem der bewilligt worden ist, seine alte ablegen. Es gibt Leute, die versichern, sie abgelegt zu haben und sie trotzdem behalten und somit de facto Doppelstaatler sind, aber in diesem Fall kann die japanische Staatsbürgerschaft ganz schnell entzogen werden, weil man sie sich unter falschen Angaben erschlichen hat.
Kinder, die mit zwei Staatsbürgerschaften zur Welt kommen weil ein Elternteil japanisch und das andere deutsch ist, müssen sich theoretisch bis zum 22. Geburtstag entscheiden, welche Staatsbürgerschaft sie gern behalten würden. Praktisch ist es hier aber tatsächlich möglich, sich einfach nie so wirklich zu entscheiden.
Ich bin aber Deutsche mit zwei deutschen Eltern. Ich habe einen deutschen Pass und sonst keinen.
Was ich auch habe: Eine Niederlassungserlaubnis für Japan, auf Englisch Permanent Residence (häufig zu PR abgekürzt) und auf Japanisch Eijūken (永住権). Mit dieser Niederlassungserlaubnis kann ich für immer in Japan wohnen und hier arbeiten. Natürlich gibt es Rechte, die ich nicht habe. Im Alltag heißt das ganz konkret, dass ich hier nicht wählen gehen oder Beamte werden kann. Außerdem würde ich keine Sozialhilfe und andere Leistungen bekommen. Versicherungen, in die ich einzahle (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), werden natürlich ausgezahlt.
Also noch einmal zum Mitschreiben: Ein Visum ist etwas ganz anderes als eine Staatsbürgerschaft. Ein Visum bedeutet lediglich, dass ich mich legal in einem Land aufhalten und dort arbeiten darf. Eine Niederlassungserlaubnis ist ein Visum. Sie ist an Bedingungen geknüpft und kann im Ernstfall entzogen werden. Mit der Staatsbürgerschaft wäre ich vor dem Gesetz 100% japanisch.
Es gibt natürlich im Internet so Nasen, die gar nicht verstehen können, warum man auf längere Sicht in einem Land leben möchte ohne die Staatsbürgerschaft anzunehmen und quengeln („Man muss sich entscheiden!“). Aber mal ganz im Ernst: Ich bin Deutsche. Durch und durch. Nur weil ich Japanisch spreche, hier angepasst lebe und mit einem Japaner verheiratet bin, werde ich nicht weniger Deutsche. Warum sollte ich die Staatsbürgerschaft und den Zugang zu ganz Europa aufgeben?
Natürlich halte ich mir auch ein Hintertürchen offen. Vielleicht verwandelt sich mein Mann eines Nachts zum Arschloch, wir lassen uns scheiden und ich will in Deutschland noch einmal von vorne anfangen. Vielleicht bricht der Fuji aus* und wir müssen schnell raus. Vielleicht steigt Godzilla aus dem Meer. Sich einen Ausweg offen zu lassen ist nicht irgendwie iloyal der Wahlheimat gegenüber, sondern schlau. Ich unterstütze den japanischen Staat mit meinen Steuern, das muss reichen.
* Nie vergessen: Der Fuji ist ein aktiver Vulkan.
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